Allgemeine Geschäftsbedingungen

APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG

I. Allgemeines

Für Verkäufe an inländische Käufer gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sowie Änderungen und Zusätze zu unseren Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
 

2. Wiederverkauf

Unsere Präparate dürfen nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen verkauft werden. Ebenso ist der Einzelverkauf von Teilen unserer Klinikpackungen und die Umkonfektionierung nicht gestattet.
 

3. Bestellung

Für die Auftragszusammenstellung sind die in unseren Preislisten angegebenen Mindestbestellmengen und Bezugseinheiten bindend. Abweichende Bestellmengen werden von uns auf die nächsthöhere, den Mindestbestellmengen bzw. Bezugseinheiten entsprechende Menge verändert.
 

4. Preise

Die in unserer Preisliste genannten Abgabepreise sind freibleibend und gelten nur für den Inlandsbedarf. Die Berechnung erfolgt in EURO zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen.
 

5. Lieferung

Alle Lieferungen werden auf Rechnung und Gefahr des Käufers unversichert durchgeführt. Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Frachtführer übergeben wurde.

Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, seine Berechtigung zum Bezug von Arzneimitteln nachzuweisen (Großhandelserlaubnis, Apothekenbetriebserlaubnis, Betäubungsmittelerlaubnis etc.).

Bei einem Auftragswert von mehr als 2.000 EURO trägt der Verkäufer die Verpackungskosten sowie die Transportgebühren bis zum Bestimmungsort. Bei Kleinstaufträgen bis zu 500 EURO wird ein Mindermengenzuschlag von 5 % berechnet. Verpackung, Versandart und Versand­ weg werden von uns nach sachkundigem Ermessen bestimmt. Bei Sonderwünschen wird die Differenz zwischen der kostengünstigsten und der gewünschten Versandart berechnet. Die Lieferung der bestellten Ware kann verweigert, von Sicherheitsleistungen abhängig gemacht oder gegen Nachnahme vorgenommen werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers dies als notwendig erscheinen lassen. Sämtliche damit zusammenhängenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
 

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind in EURO innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne je den Abzug zahlbar. Bei Zahlung per SEPA Lastschriftmandat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum können - Widerruf vorbehalten - 1,0% Skonto vom Warenwert zuzüglich Mehrwertsteuer gekürzt werden. Bei anderen Zahlungsarten reduziert sich der Skontosatz auf 0,75 % bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen. Maßgebend für die Erfüllung ist der Tag des Zahlungseingangs, bei Überweisungen der Tag der Gutschrift. Schecks werden nur zahlungshalber unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Bei Zielüberschreitungen können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Mitarbeiter des Verkäufers sind nur bei Nachweis einer schriftlichen Vollmacht zum Empfang von Zahlungen berechtigt.
 

7. Beanstandungen, Rücknahme

Beanstandungen hinsichtlich der Menge können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich und unter Beifügung des Lieferscheins erfolgen. Ersatzansprüche bei Erhalt von beschädigter Ware und daraus entstandenen Folgen können vom Käufer nur beim Transportunternehmen geltend gemacht werden.

Eine Rücknahme gekaufter, mangelfreier Ware erfolgt nicht. Vor jeglicher Rücksendung muss unser schriftliches Einverständnis vorliegen.

Werden dennoch Produkte unseres Unternehmens ohne vorheriges schriftliches Einverständnis oder unfrei an uns zurückgesandt, sind wir weder zur Aufbewahrung noch zur Erstattung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Die Gefahr für eine Warenrücksendung trägt grundsätzlich der Käufer.
 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zu dessen Einlösung). Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen, Sicherheitsabtretungen und sonstige außergewöhnliche Verfügungen, mit Ausnahme der Veräußerung, im ordnungsgemäßen Verkaufsgang, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter ist auf diesen Eigentumsvorbehalt zu verweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, die unbezahlte Ware gegen mögliche Schäden zu versichern. lm Schadensfal1 tritt er die Forderung aus dem Versicherungsvertrag an uns ab.
 

9. Warenzeichen

Es ist unzulässig, anstelle unserer warenzeichenrechtlich geschützten Präparate Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern oder in Preislisten, Angeboten, usw. unsere Warenzeichen mit dem Wort „Ersatz" in Verbindung zu bringen bzw. den Namen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen. Es ist auch unzulässig, bei Bearbeitung unserer unter eingetragenen Warenzeichen vertriebenen Präparate unsere Warenzeichen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung auf der Ware, den Etiketten, dem Werbematerial usw. zu verwenden.
 

1 0. Sonstiges

Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
 

II. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Monheim, Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

 

Stand: 1. Januar 2019